UKCA-Kennzeichnung

UKCA-Kennzeichnung

UKCA-Kennzeichnung

Das UKCA-Zeichen hat das CE-Zeichen im Vereinigten Königreich offiziell ersetzt. Das CE-Zeichen wird noch bis zum 31. Dezember 2024 akzeptiert. Nach diesem Datum dürfen im Vereinigten Königreich nur noch UKCA-gekennzeichnete Produkte vermarktet werden.

Sicom Testing führt alle technischen Tests durch und bereitet die Dokumentation für die UKCA-Zertifizierung verschiedener Produkttypen vor, darunter:

  • Senden und Empfangen von Funkgeräten (Funksteuerungen, Wi-Fi, Zigbee, SRD-Geräte mit kurzer Reichweite und andere)
  • Haushaltsgeräte
  • Automatisierungs- und Steuerungssysteme
  • Messgeräte
  • Komponenten für Heimautomation und Unterhaltung
  • elektrifizierte Einrichtung
  • andere elektrische, elektronische und Funkgeräte

So erhalten Sie das UKCA-Zeichen

Für Hersteller ist das Verfahren zur Erlangung des UKCA-Zeichens in die folgenden Phasen unterteilt:

  • Bestimmung der für das Produkt geltenden britischen Standards
  • Durchführung von Produktkonformitätsprüfungen durch Tests und andere technische Aktivitäten, um die Einhaltung geltender Standards sicherzustellen.
  • Erstellung der technischen Akte gemäß den Anforderungen der UKCA-Vorschriften, die alle erforderlichen Unterlagen zur Identifizierung des Produkts und zur Zertifizierung seiner Konformität mit den Anforderungen der geltenden Normen enthält.
  • Erstellung der UKCA-Konformitätserklärung, die die Konformität des Produkts mit allen gesetzlichen Anforderungen angibt.
  • UKCA-Kennzeichnung des Produkts, die sichtbar, lesbar und unauslöschlich sein muss

Wenn das Produkt bereits mit einer EU-technischen Akte ausgestattet ist, könnten die notwendigen Tests deutlich reduziert werden. Wir führen zunächst die Analyse der verfügbaren Dokumentation durch, um festzustellen, ob alle UKCA-Anforderungen überprüft wurden oder ob Tests durchgeführt werden müssen. Sobald alle zusätzlichen Tests durchgeführt wurden, können wir mit der Erstellung der technischen Unterlagen des UKCA, der UKCA-Konformitätserklärung und der Kennzeichnung des Produkts fortfahren.

 

Pflichten des Importeurs

Ein Importeur ist jemand, der dafür verantwortlich ist, Waren von außerhalb des Vereinigten Königreichs in das Vereinigte Königreich zu importieren und sie zum ersten Mal auf den Markt zu bringen.

Als Importeur müssen Sie Folgendes sicherstellen:

  • die Waren sind mit den Firmenangaben gekennzeichnet, die auf dem Produkt oder, sofern gesetzlich zulässig, auf der Verpackung oder auf einem Begleitdokument anzubringen sind;
  • die korrekten Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt wurden und die Waren über die korrekten Konformitätskennzeichnungen verfügen;
  • der Hersteller hat die korrekte technische Dokumentation erstellt und seine Kennzeichnungspflichten eingehalten;
  • eine Kopie der Konformitätserklärung wird für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt, damit sie den für die Marktüberwachung zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden kann;
  • die Waren den einschlägigen grundlegenden Anforderungen entsprechen.
  • Die Pflichten des Importeurs führen daher dazu, dass er überprüfen muss, ob der Hersteller alles Notwendige umgesetzt hat, um die Konformität des Produkts sicherzustellen, und dass er hierfür Nachweise vorlegen muss.

 

Pflichten des Vertriebshändlers

Der Händler ist eine Person, die die Waren auf dem Markt bereitstellt und nicht der Hersteller, Importeur oder Endverbraucher ist.

Wenn jemand bereits eine Ware auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht hat oder der Hersteller eine andere Person mit Sitz im Vereinigten Königreich mit der Wahrnehmung der Importeurspflichten beauftragt hat, bleibt der Händler als solcher bestehen und hat keine weiteren Verantwortlichkeiten.

Anders verhält es sich, wenn der Händler zum Importeur wird, für den die oben genannten Regeln gelten

Der Händler muss sicherstellen, dass das Produkt UKCA-gekennzeichnet ist und ihm die erforderliche Dokumentation, insbesondere Anweisungen, beiliegt. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass das Produkt und seine Dokumentation während der Lagerung und des Transports nicht so beschädigt werden, dass die Einhaltung der Anforderungen der geltenden Vorschriften gefährdet wird.

 

Referenzvorschriften

Die wichtigsten Referenzstandards, die Sicom Testing für die UKCA-Zertifizierung von Produkten anwendet, sind:

  • Funkgeräteverordnung 2017
  • Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2016
  • Verordnungen zu Elektrogeräten (Sicherheit) 2016
  • Allgemeine Produktsicherheitsverordnung 2005
  • Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2017/1369 (wie im britischen Recht und in der Änderung übernommen) und die Ökodesign-Verordnung für energiebezogene Produkte und Energieinformationen (Änderung) (EU-Austritt) von 2019
  • Die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten, Verordnung 2012

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