Ökodesign und Energiekennzeichnung

Energiekennzeichnung

Ökodesign und Energiekennzeichnung

Diese Themen werden durch zwei verschiedene europäische Gesetzgebungsakte abgedeckt und haben das gemeinsame Ziel, den Energieverbrauch der Gemeinschaft zu senken und dabei auf die Produktkategorien einzuwirken, von denen angenommen wird, dass sie die größte Auswirkung haben.

Beim Ökodesign geht es um die Effizienz dieser Produkte, bei der Energiekennzeichnung um die Information des Endkäufers.

Öko-Design

Das europäische Gesetz für Ökodesign ist die ErP-Richtlinie 2009/125/EG über energieverbrauchsrelevante Produkte.

Ihr Geltungsbereich umfasst sowohl energieverbrauchende Produkte wie Warmwasserbereiter oder Beleuchtungskörper als auch Produkte, die den Energieverbrauch beeinflussen, wie beispielsweise Fenster oder Wasserhähne.

Diese Richtlinie definiert einen allgemeinen Regulierungsrahmen, den Hersteller bereits in der Designphase einhalten müssen, um die Energieeffizienz zu steigern und die Umweltauswirkungen ihrer Produkte zu reduzieren. Im Zusammenhang mit dieser Richtlinie wurden zahlreiche konkrete Umsetzungsmaßnahmen in Form von Verordnungen veröffentlicht, die sich jeweils auf eine bestimmte Produktkategorie beziehen.

Jede Umsetzungsmaßnahme stellt einen bestimmten Standard dar, der genaue Anhaltspunkte für die Konformitätsbewertung einer bestimmten Produktkategorie liefert und die akzeptablen Mindestgrenzen der Energieeffizienz und anderer Umweltparameter festlegt.

Um herauszufinden, ob eine bestimmte Produktkategorie unter diese Richtlinie fällt, muss in der Praxis geprüft werden, ob eine spezifische Durchführungsmaßnahme für diese Kategorie veröffentlicht wurde.

Interessant ist, dass diese Richtlinie auch alle Produkte umfasst, die aufgrund ihrer weiten Verbreitung relevant sind, auch wenn sie einzeln nicht viel Strom verbrauchen, beispielsweise Batterieladegeräte oder Geräte, die im Standby-Zustand bleiben können.

Energiekennzeichnung

Energieetiketten klassifizieren Geräte einheitlich anhand der verbrauchten Energiemenge. Auf diese Weise helfen sie Verbrauchern dabei zu helfen, durch die Wahl von Produkten, die weniger Energie verbrauchen, zu sparen, und Unternehmen bei der Entwicklung zukünftiger Produkte zu unterstützen.

Bei einigen Produktgruppen muss das Energielabel am Verkaufsort gut sichtbar auf jedem Produkt angebracht werden.

Dieses Thema wird derzeit durch die europäische Verordnung (EU) 2017/1369 geregelt, die die bisherigen Verordnungen 2010/30/EU und 92/75/EWG ersetzt.

Diese Verordnung definiert einen allgemeinen Regulierungsrahmen. Im Zusammenhang damit wurden zahlreiche konkrete Umsetzungsmaßnahmen in Form weiterer Verordnungen veröffentlicht, die sich jeweils auf eine bestimmte Produktkategorie beziehen.

Jede Umsetzungsmaßnahme legt genaue Angaben zur Energieklassifizierung einer bestimmten Produktkategorie fest und gibt an, welche weiteren Parameter auf dem Etikett angegeben werden müssen.

Wie beim Ökodesign wird die Anwendbarkeit auf eine Produktkategorie durch das Vorhandensein einer spezifischen Umsetzungsmaßnahme für diese Kategorie bestimmt.

Alle Produkte, für die eine Energiekennzeichnung erforderlich ist, müssen in der europäischen EPREL-Datenbank registriert werden, bevor sie auf dem EU-Markt verkauft werden dürfen.

 

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