CE Kennzeichnung
Um auf dem europäischen Markt verkauft zu werden, müssen elektrische und elektronische Produkte sowie Telekommunikationsgeräte die CE-Kennzeichnung erhalten, um sicherzustellen, dass die von der Europäischen Union festgelegten Anforderungen an Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz eingehalten werden.
Sicom Testing führt alle technischen Tests durch und bereitet die Dokumentation für die CE-Zertifizierung verschiedener Produkttypen vor, darunter:
- Senden und Empfangen von Funkgeräten (Funksteuerungen, Wi-Fi, Zigbee, SRD-Geräte mit kurzer Reichweite und andere)
- Haushaltsgeräte
- Produkte für den Bahn- und Schifffahrtsbereich
- Automatisierungs- und Steuerungssysteme
- Komponenten für die Hausautomation
- elektrifizierte Einrichtung
- Mobiltelefone
- Satelliten-Tracker
So erhalten Sie das CE-Zeichen
Für Hersteller gliedert sich das Verfahren zur Erlangung der CE-Kennzeichnung in folgende Phasen, für die die Kontaktaufnahme mit einem kompetenten Labor wie z.B. möglich ist Sicom Testing.
- Identifikation der grundlegenden Anforderungen, die die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf das zu zertifizierende Produkt erfordern.
- Testen des Produkts und Durchführung weiterer technischer Tätigkeiten zur Überprüfung der Einhaltung der in den geltenden Normen geforderten Anforderungen.
- Prädisposition einer technischen Akte, die alle notwendigen Unterlagen zur Identifizierung des Produkts und zur Bescheinigung seiner Konformität mit den Anforderungen der geltenden Richtlinien enthält.
- Positionierung Das CE-Zeichen muss sichtbar, lesbar und unauslöschlich sein.
- Redaktion der EU-Konformitätserklärung, die die Konformität des Produkts mit allen gesetzlichen Anforderungen bescheinigt.
Das CE-Zeichen gilt für Produkte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hergestellt werden, und ist für deren Vermarktung innerhalb der Gemeinschaft erforderlich.
Pflichten des Importeurs
Importeure dürfen nur Produkte auf den europäischen Markt bringen, die den CE-Normen entsprechen.
Es ist die Pflicht des Importeurs sicherzustellen, dass der Hersteller über Folgendes verfügt:
- das entsprechende Bewertungsverfahren durchgeführt hat
- erstellte die technische Dokumentation
- das am Gerät angebrachte CE-Zeichen
- dem Produkt die erforderlichen Dokumente beiliegen
- erwartungsgemäß die obligatorischen Produkt- und Herstelleridentifizierungsanforderungen eingehalten
Wenn der Importeur der Ansicht ist, dass ein Gerät die CE-Konformitätsanforderungen nicht erfüllt, kann er das Produkt nicht auf den Markt bringen, bis die Konformität hergestellt ist. Darüber hinaus muss er bei Vorliegen möglicher Gefährdungsgründe den Hersteller und die Aufsichtsbehörden informieren.
Importeure müssen sich identifizieren, indem sie auf dem Gerät ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre Marke angeben und zusätzlich eine Postanschrift oder ein dem Gerät beigefügtes Dokument hinzufügen, das den zuständigen Behörden die für eine mögliche Kontaktaufnahme erforderlichen Daten liefert.
Ein Importeur gilt als Hersteller und unterliegt den Herstellerpflichten, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder wenn er Änderungen an einem bereits in Verkehr gebrachten Produkt in einer Weise vornimmt, die seine Konformität beeinträchtigt mit den geltenden Richtlinien.
Pflichten der Händler
Händler müssen wissen, welche Produkte eine CE-Zertifizierung benötigen und mit der dazugehörigen Dokumentation vertraut sein. Darüber hinaus müssen sie in der Lage sein, eindeutig nicht konforme Produkte zu erkennen. Generell müssen Händler auch nachweisen können, dass sie mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt und die erforderlichen Kontrollmaßnahmen für die von ihnen vermarkteten Produkte ergriffen haben.
Ein Händler gilt als Hersteller und unterliegt den Herstellerpflichten, wenn er ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke auf den Markt bringt oder wenn er Änderungen an einem bereits auf dem Markt befindlichen Produkt vornimmt, die sich auf dessen Konformität auswirken mit den geltenden Richtlinien.
Referenzanweisungen
Die wichtigsten von Sicom Testing angewandten Referenzrichtlinien sind:
- 2014/53/EU bezüglich der Funkgeräte und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/5/EG
- 2014/30/EU in Zusammenhang mit elektromagnetische Verträglichkeit
- 2014/35/EU im Zusammenhang mit der Bereitstellung auf dem Markt von elektrische Ausrüstung für den Einsatz innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen vorgesehen
- Empfehlung des Rates 1999/519/EC in Bezug auf die Grenzen von Belichtung der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern von 0 Hz bis 300 GHz
- 2002/96/EC An Abfall von Elektro- und Elektronikgeräten (WEEE)
- 2001/95/EC in Zusammenhang mit Generelle Sicherheit der Produkte
- 2008/57/EC relativ zu Interoperabilität des Eisenbahnsystems Gemeinschaft
- 2014/90/EU (ex 96/98/EG) am Schiffsausrüstung