Öfen und Gefahrenwarnungen: regulatorische Entwicklungen

In der Vergangenheit war es bei Mikrowellenherden oder anderen Herdarten üblich, auf dem Deckel einen Warnhinweis mit der Aufschrift „Gefahr: heiße Oberfläche“ zu finden. Im Laufe der Jahre ist diese Art der Warnung nahezu verschwunden Einschränkung in der harmonisierten Norm der Europäischen Kommission enthalten, was die Aktualisierung des bisherigen Regulierungsrahmens markierte.

Gefahrenhinweise und Ausnahmen von den Temperaturgrenzen

Um sie zu motivieren Gefahrenwarnungen Auf den Ofendeckeln befand sich genau die ihnen gewidmete Norm. In EN 60335-2-9:2003 + A2:2006 + A1:2004 + A2:2006 + A12:2007 + A13:2010 gibt es tatsächlich eine Beachten Sie, dass dies auf eine mögliche Ausnahme von den Höchsttemperaturen hinweisen würde, anwendbar in einigen Fällen und mit – genau – der notwendigen Anbringung der Warnung vor heißer Oberfläche.

Untersuchen der Anmerkung b der Tabelle Z101 (hinzugefügt mit A13:2010) Wir erfahren, dass – wenn die Temperaturstandards aufgrund von Konstruktions- oder Dimensionsbeschränkungen des Geräts nicht eingehalten werden können – der maximale Temperaturanstieg das Doppelte der Werte in der Tabelle betragen kann. In diesem speziellen Fall sollte daher die Warnung vor heißer Oberfläche auf dem Gerät angebracht werden.

Als grundlegender Aspekt ist hervorzuheben, dass diese erhebliche Änderung der Temperaturgrenzwerte zulässig wäre nur bei Vorliegen einer realen und objektiven Konstruktions- oder Maßbegrenzung Dadurch konnten die ursprünglichen Grenzwerte nicht eingehalten werden.

Der Satz der Notiz, auf die Bezug genommen wird, erklärt das perfektAusnahmecharakter des Falles. Hier ist der vollständige Text: „Wenn es aufgrund der Konstruktion oder der Abmessungen des Geräts nicht möglich ist, die erforderlichen Werte einzuhalten, darf der maximale Temperaturanstieg das Doppelte der angegebenen Werte nicht überschreiten. In solchen Fällen muss ein Warnhinweis auf der betroffenen Oberfläche des Gerätes angebracht werden“.

Die Einschränkung der Europäischen Kommission

Im Liste der im European Journal veröffentlichten harmonisierten Normen, wo diese Änderung umgesetzt wird, gibt es einen Abschnitt, der den oben angegebenen Hinweis ausschließt und die Standards dafür neu definiert Produktsicherheit.

Der vollständige Text ist unten aufgeführt: „Die Anwendung der folgenden Teile der Norm EN 60335-2-9:2003 mit der letzten Änderung A13:2010 begründet keine Vermutung der Konformität mit den Sicherheitszielen gemäß Punkt 1, Buchstabe c) des Anhangs I der Richtlinie 2014/35 /EU, in Verbindung mit Nummer 2 Buchstabe b dieses Anhangs:

  • Anmerkung b der Tabelle Z101 im Abschnitt 11,
  • die Teile des Absatzes 7.1, die auf Anmerkung b der Tabelle Z101 verweisen,
  • die Teile des Abschnitts 11.Z10x, die sich auf Lüftungsöffnungen beziehen.”

Die betreffende Einschränkung wurde im Jahr 2017 erlassen und ist daher seitdem in Kraft Anmerkung b der Tabelle Z101 kann durch Erhöhung der Temperaturgrenzwerte nicht genutzt werden, nicht einmal die in Tabelle Z101 genannte Gefahrenwarnung melden.

Bekanntlich werden harmonisierte Normen im Auftrag der verfasst Europäische Kommission Und deren Entscheidung hat Vorrang.

Bis heute in der Laborpraxis und in Produktsicherheitsanalyse Bei den von uns üblicherweise durchgeführten Prüfungen untersuchen wir Produkte, die - obwohl sie den aktuellen Normen korrekt entsprechen - Tragen Sie den Gefahrenhinweis, obwohl dies nicht notwendig ist.

Dabei handelt es sich nicht um Nachholprodukte, sondern um Fallstudien, die zum Nachdenken über die Warnungen zwischen Hersteller und Verbraucher anregen. Die Warnung vor „Gefahr. heiße Oberfläche“ ist eindeutig eine Praxis nicht verboten, aber wirklich nicht ratsam denn unnötige Warnungen lenken von den wichtigen ab, auf die es richtig wäre, die Aufmerksamkeit zu lenken.

Um weitere Informationen zu diesem Thema anzufordern, schreiben Sie an info@sicomtesting.com
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