Die Ökodesign-Richtlinie (ErP)

Die europäische Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG (ErP) schafft einen Regulierungsrahmen für die Vermarktung energieverbrauchsrelevanter Geräte auf dem europäischen Markt. Es gewährleistet die Möglichkeit, die Ökodesign-Spezifikationen aller wichtigen energieverbrauchsrelevanten Produkte auf Gemeinschaftsebene zu harmonisieren. Darüber hinaus trägt die Richtlinie zu einer nachhaltigen Entwicklung bei, indem sie die Energieeffizienz und das Umweltschutzniveau erhöht und gleichzeitig die Sicherheit der Energieversorgung verbessert.

Diese Richtlinie fällt in den gesetzlichen Rahmen für den freien Verkehr und die Vermarktung von Produkten in der Europäischen Gemeinschaft.

Im Allgemeinen zielt die Richtlinie darauf ab, mit einem Produkt oder Phänomen verbundene Risiken zu vermeiden. Dasselbe Produkt kann durch verschiedene Richtlinien geregelt werden.

Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, ein gemeinsames Interesse der europäischen Bürger und europäischen Unternehmen zu verteidigen.

Der englische Name für diese Richtlinie lautet: Ökodesign-Richtlinie – Energiebezogenes Produkt;

Die Abkürzung lautet: ErP;

Sein Code lautet: 2009/125/EG;

Die bisherige Richtlinie zu diesem Thema, die heute nicht mehr in Kraft ist, ist: 2005/32/EG.

Es ist nützlich, die Referenzen der alten Richtlinien zu kennen, da diese häufig in der Dokumentation von Produkten oder Komponenten, aber auch in europäischen Gesetzen und Vorschriften zu finden sind, wenn sie nicht kürzlich aktualisiert wurden.

Anwendungsbereich: Diese Richtlinie gilt für alle Güter, die während des Gebrauchs einen Einfluss auf den Energieverbrauch haben, einschließlich der Teile, die dazu bestimmt sind, in Produkte integriert zu werden. Allerdings gibt es für Beleuchtungsgeräte eine besondere Regelung.

Essentielle Anforderungen: Um auf den europäischen Markt gebracht zu werden, müssen diese Produkte den in Anhang 1 der Richtlinie beschriebenen grundlegenden Anforderungen entsprechen. Dies sind die Kriterien für die Entwicklung von Community-Spezifikationen, die die spezifische Regelung für das jeweilige Produkt festlegen.

Hauptinhalte der Richtlinie

  • Firmengelände
  • Anwendungsbereich
  • Definitionen
  • Essentielle Anforderungen
  • Pflichten des Herstellers
  • Pflichten anderer Wirtschaftsteilnehmer
  • Bewegungsfreiheit
  • Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
  • Konformitätsbewertung
  • Benannte Stellen
  • CE Kennzeichnung

Firmengelände

Dies sind die Gründe, die zum Verfassen der Richtlinie geführt haben.

Anwendungsbereich

Der Geltungsbereich definiert die Kategorien von Produkten oder Phänomenen, die durch die Richtlinie geregelt werden.

Oftmals wird ein allgemeines Kriterium zusammen mit einer expliziten Liste von Produkten/Phänomenen, die unter die Richtlinie fallen, und von Produkten/Phänomenen, die von der Richtlinie ausgenommen sind, angegeben, um bestimmte Situationen zu klären.

Umweltfreundliches HausDefinitionen

Sie dienen auch dazu, den Anwendungsbereich der Richtlinie zu verstehen, indem sie Definitionen der wichtigsten verwendeten Begriffe enthalten.

Essentielle Anforderungen

Bei den wesentlichen Anforderungen handelt es sich um Anforderungen, die das Produkt erfüllen muss, um auf den Markt gebracht zu werden.

Die Anforderungen finden sich häufig im Anhang I der Richtlinie.

Pflichten des Herstellers

Für das Inverkehrbringen eines Produkts ist in erster Linie der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter in der Europäischen Gemeinschaft) verantwortlich. In diesem Kapitel werden die Verpflichtungen und Verfahren beschrieben, die eingehalten werden müssen, wobei für detailliertere Aspekte auf die Anhänge der Richtlinie verwiesen wird.

Pflichten anderer Wirtschaftsteilnehmer

Auch Händler und Einzelhändler sind verantwortlich und haftbar, wenn sie mit Artikeln handeln, die nicht den europäischen Richtlinien entsprechen. Sie müssen prüfen, ob der Hersteller die elektrische Sicherheitsprüfung durchführen ließ, das Produkt über die EU-Konformitätserklärung verfügt und das CE-Zeichen trägt.

Der potenzielle Importeur muss sicherstellen, dass die Verfahren zur Überprüfung der Konformität des Produkts durchgeführt wurden, er muss das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung überprüfen und sicherstellen, dass die technische Dokumentation des Produkts den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung steht.

Bewegungsfreiheit

Die Mitgliedstaaten müssen davon ausgehen, dass Produkte, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, allen Bestimmungen der geltenden Richtlinien entsprechen, die ihre Anbringung vorschreiben. Sie können daher das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von mit der CE-Kennzeichnung versehenen Produkten in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, einschränken oder verhindern, es sei denn, die Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung wurden nicht ordnungsgemäß angewendet.

Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen

Den für uns interessanten Richtlinien ist eine Liste harmonisierter Normen zugeordnet, die im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wird.

Harmonisierte Normen erleichtern die Überprüfung der Konformität eines Produkts mit den Anforderungen einer Richtlinie erheblich. In diesen Normen wird detailliert beschrieben, wie die Tests oder sonstigen Beurteilungen durchzuführen sind, die zur Annahme der Konformität eines Produkts erforderlich sind.

Liegen für ein Produkt harmonisierte Normen vor, die alle Anforderungen der Richtlinie abdecken, kann davon ausgegangen werden, dass das Produkt den Anforderungen dieser Richtlinie entspricht, wenn diese Normen vollständig angewendet werden und das Produkt alle in diesen Normen vorgesehenen Prüfungen besteht.

Mangels harmonisierter, produktgerechter Normen ist der Weg komplizierter und teurer.

Die Ausstattung eines geeigneten Labors zur Durchführung der in den harmonisierten Normen geforderten Tests ist recht kostspielig. Aus diesem Grund greifen Hersteller häufig auf externe Prüflabore zurück.

Benannte Stellen

In Europa ist es die Stelle, die als Dritter eine Konformitätsbewertung durchführen oder bewerten kann, ob die vom Hersteller und seinen vertrauenswürdigen Labors durchgeführte Bewertung korrekt ist.

In den meisten Fällen ist der Einsatz einer benannten Stelle jedoch nicht vorgesehen oder jedenfalls nicht erforderlich.

CE Kennzeichnung

Produkte, die allen Bestimmungen der geltenden Richtlinien entsprechen, die die CE-Kennzeichnung erfordern, müssen diese tragen. Diese Kennzeichnung ist insbesondere ein Hinweis darauf, dass die Produkte den wesentlichen Anforderungen aller anwendbaren Richtlinien entsprechen und ein in den Richtlinien selbst vorgesehenes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. Die Mitgliedstaaten sind außerdem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der CE-Kennzeichnung zu ergreifen.

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