Rücknahme von Produkten vom Markt und Sanktionen: Verstoß gegen die CE-Kennzeichnung

Bekanntlich ist die Zertifizierung CE Es ist ein unverzichtbares Element für die Vermarktung bestimmter Produktarten auf dem europäischen Markt. Sie wird durch die Anwendung von Normen und Richtlinien definiert, die die Konformität des Produkts mit allen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz bescheinigen.

Die Erlangung und Aufrechterhaltung der CE-Zertifizierung bringt eine Reihe von Problemen mit sich spezifische Verpflichtungen für das Andere Wirtschaftsakteure beteiligt. Die Erfüllung dieser Verpflichtungen – und damit die Konformität der Kennzeichnung – wird von den Mitgliedstaaten durch benannte Stellen bewertet, die in der Lage sind, das Verfahren zur Überprüfung der dauerhaften Konformität des Produkts mit den Vorschriften durchzuführen.

Sollte eine Nichtkonformität festgestellt werden (und der betroffene Wirtschaftsteilnehmer keine entscheidenden Maßnahmen ergreifen, um die Nichtkonformität selbst zu beseitigen), ergeben sich für das Produkt und die an seiner Vermarktung beteiligten Akteure verschiedene Szenarien. Eine davon ist die Rücknahme von Produkten vom Markt.

Tatsächlich ergreifen die zuständigen Behörden im Falle der Nichteinhaltung der CE-Zertifizierung geeignete Maßnahmen, um das Inverkehrbringen des Produkts auf Kosten des Verantwortlichen einzuschränken oder zu verbieten oder seine Rücknahme vom Markt zu gewährleisten das Inverkehrbringen der Geräte.

Sanktionen: Bauprodukte

Neben der Verabschiedung restriktiver Maßnahmen wie dem Verbringungs- und Rücknahmeverbot gibt es finanzielle und freiheitsentziehende Sanktionen, die – im Fall von Bauprodukten – genau definiert sind Gesetzesdekret Nr. 106/2017. Die dargestellten Sanktionen können wie folgt kategorisiert werden:

  • finanzielle strafrechtliche Sanktionen (mit Mindest- und Höchststrafen);
  • strafrechtliche Freiheitsstrafen (mit Festnahme);
  • gemeinsame strafrechtliche Sanktionen (mit Festnahme und Geldstrafe);
  • Verwaltungsrechtliche Sanktionen.

Konkret die Hersteller das gegen die allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen zur Verwendung der CE-Kennzeichnung sowie gegen die Regeln und Bedingungen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – wird mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 4.000 und 24.000 Euro bestraft; Die gleiche Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro bestraft, wenn die betreffenden Produkte für bauliche oder feuerwehrtechnische Zwecke bestimmt sind.

Produkte warten auf InspektionSanktionen: Elektromagnetische Verträglichkeit

Um andere Angelegenheiten im Vergleich zum Gesetzesdekret Nr. 106/2017 zu regeln, finden wir Art. 15. von Gesetzesdekret vom 6. November 2007, Nr. 194 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/108/EG. Der Artikel definiert die Sanktionen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten, Geräten und Systemen und erläutert Folgendes:

• Wer Geräte in Verkehr bringt, die den Schutzanforderungen nicht entsprechen, muss mit der Verwaltungsstrafe rechnen von 4.000 Euro bis 24.000 Euro. Wer an Geräten mit der erforderlichen CE-Kennzeichnung Änderungen vornimmt, die dazu führen, dass die Schutzanforderungen nicht eingehalten werden, unterliegt der gleichen Sanktion.

• Wer Geräte in Verkehr bringt, vermarktet, in irgendeiner Form vertreibt oder installiert, die zwar den Schutzanforderungen entsprechen, jedoch nicht über die erforderliche CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation verfügen, wird mit der Verwaltungsstrafe zur Zahlung eines Betrags belegt von 2.000 Euro bis 12.000 Euro.

Die Sanktionen betreffen darüber hinaus auch jeden, der Zeichen anbringt, die mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden können (oder deren Sichtbarkeit und Lesbarkeit einschränken): In diesem Fall beträgt die Verwaltungsstrafe einen Betrag von 1.000 Euro bis 6.000 Euro.

Ebenso muss jeder, der Werbung für Geräte fördert, die nicht den Bestimmungen des Gesetzesdekrets entsprechen, mit einer Geldbuße rechnen von 2.500 Euro bis 15.000 Euro.

Schlussfolgerungen

Die Auseinandersetzung mit diesen beiden Verordnungen – und die Fokussierung auf deren Sanktionsaspekt – soll dazu anregen, über die Notwendigkeit der Anwendung von Normen und Richtlinien nachzudenken vollständige Einhaltung der Gesetze. Durch eine falsche Auslegung der Regeln – mit dem Ziel, die Geräte nicht allen entsprechenden Konformitätsprüfungen zu unterziehen – werden Maßnahmen ergriffen, die sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf produktiver Ebene entscheidende Auswirkungen auf die Vermarktung der Produkte am Markt haben.

Sicom Testing bietet einen kompletten Service für CE-Zertifizierung der Produkte.

Sanktionen: Bauprodukte

Neben der Verabschiedung restriktiver Maßnahmen wie dem Verbringungs- und Rücknahmeverbot gibt es finanzielle und freiheitsentziehende Sanktionen, die – im Fall von Bauprodukten – genau definiert sind Gesetzesdekret Nr. 106/2017. Die dargestellten Sanktionen können wie folgt kategorisiert werden:

  • finanzielle strafrechtliche Sanktionen (mit Mindest- und Höchststrafen);
  • strafrechtliche Freiheitsstrafen (mit Festnahme);
  • gemeinsame strafrechtliche Sanktionen (mit Festnahme und Geldstrafe);
  • Verwaltungsrechtliche Sanktionen.

Konkret die Hersteller das gegen die allgemeinen Grundsätze und Bestimmungen zur Verwendung der CE-Kennzeichnung sowie gegen die Regeln und Bedingungen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 – wird mit einer Verwaltungsstrafe zwischen 4.000 und 24.000 Euro bestraft; Die gleiche Tat wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten und einer Geldstrafe von 10.000 Euro bis 50.000 Euro bestraft, wenn die betreffenden Produkte für bauliche oder feuerwehrtechnische Zwecke bestimmt sind.

Produkte warten auf InspektionSanktionen: Elektromagnetische Verträglichkeit

Um andere Angelegenheiten im Vergleich zum Gesetzesdekret Nr. 106/2017 zu regeln, finden wir Art. 15. von Gesetzesdekret vom 6. November 2007, Nr. 194 zur Umsetzung der Richtlinie 2004/108/EG. Der Artikel definiert die Sanktionen hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit von Geräten, Geräten und Systemen und erläutert Folgendes:

• Wer Geräte in Verkehr bringt, die den Schutzanforderungen nicht entsprechen, muss mit der Verwaltungsstrafe rechnen von 4.000 Euro bis 24.000 Euro. Wer an Geräten mit der erforderlichen CE-Kennzeichnung Änderungen vornimmt, die dazu führen, dass die Schutzanforderungen nicht eingehalten werden, unterliegt der gleichen Sanktion.

• Wer Geräte in Verkehr bringt, vermarktet, in irgendeiner Form vertreibt oder installiert, die zwar den Schutzanforderungen entsprechen, jedoch nicht über die erforderliche CE-Kennzeichnung und technische Dokumentation verfügen, wird mit der Verwaltungsstrafe zur Zahlung eines Betrags belegt von 2.000 Euro bis 12.000 Euro.

Die Sanktionen betreffen darüber hinaus auch jeden, der Zeichen anbringt, die mit der CE-Kennzeichnung verwechselt werden können (oder deren Sichtbarkeit und Lesbarkeit einschränken): In diesem Fall beträgt die Verwaltungsstrafe einen Betrag von 1.000 Euro bis 6.000 Euro.

Ebenso muss jeder, der Werbung für Geräte fördert, die nicht den Bestimmungen des Gesetzesdekrets entsprechen, mit einer Geldbuße rechnen von 2.500 Euro bis 15.000 Euro.

Schlussfolgerungen

Die Auseinandersetzung mit diesen beiden Verordnungen – und die Fokussierung auf deren Sanktionsaspekt – soll dazu anregen, über die Notwendigkeit der Anwendung von Normen und Richtlinien nachzudenken vollständige Einhaltung der Gesetze. Durch eine falsche Auslegung der Regeln – mit dem Ziel, die Geräte nicht allen entsprechenden Konformitätsprüfungen zu unterziehen – werden Maßnahmen ergriffen, die sowohl auf wirtschaftlicher als auch auf produktiver Ebene entscheidende Auswirkungen auf die Vermarktung der Produkte am Markt haben.

Sicom Testing bietet einen kompletten Service für CE-Zertifizierung der Produkte.

Um weitere Informationen zu diesem Thema anzufordern, schreiben Sie an info@sicomtesting.com
oder rufen Sie +39 0481 778931 an.

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18 Gedanken zu „Ritiro dei prodotti dal mercato e sanzioni: la violazione della marcatura CE“

    • Guten Morgen,
      Die Konformität von Produkten zur Vermarktung auf dem US-amerikanischen Markt kann nicht auf dem europäischen Markt genutzt werden und umgekehrt. Wenn Sie ein Produkt in den Vereinigten Staaten kaufen, kann es nur dann auf den europäischen Markt gebracht werden, wenn der Hersteller die Konformität des Produkts mit den europäischen Gesetzen nachgewiesen, die europäische Konformitätserklärung erstellt und das CE-Zeichen am Produkt angebracht hat.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  1. Guten Morgen,

    Ich habe mich gefragt, ob Sie daran interessiert wären, einen Artikel aus China zu verkaufen, bei dem es sich um einen kleinen, mit Strom betriebenen Katzenball/-spielzeug handelt. Muss dieses Produkt zertifiziert werden? Der Produktname ist Pet Gravity Ball, genaue Produktinformationen finden Sie hier.

    Ich war auch daran interessiert, eine selbstreinigende Katzenbürste zu verkaufen. Ich glaube nicht, dass ich es brauche, aber ich möchte einfach sicher sein.
    Vielen Dank für Ihre Antwort, ich wünsche Ihnen einen wunderschönen weiteren Tag,

    Herzliche Grüße, Kajzr

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Für den Katzenball/das Katzenspielzeug gelten die EMV- und RoHS-Richtlinien (da er mit Strom betrieben wird). Daher muss das Produkt über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Darüber hinaus muss das Produkt über eine CE-Kennzeichnung verfügen, wenn das Produkt an das Stromnetz angeschlossen werden kann (z. B. zum Aufladen). Es gilt auch die LVD-Richtlinie, aber wenn es von einer Batterie mit sehr niedriger Nennspannung (z. B. 3 V) betrieben wird, gilt die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (GPSD).
      Um die Bürste auf den EU-Markt zu bringen, muss nachgewiesen werden, dass es sich um ein sicheres Produkt gemäß der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit (RaPS) handelt.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  2. Mit meinem Kauf habe ich das CE-Konformitätszertifikat erhalten. Der Code, auf den er sich bezieht (EN 12101-2:2003-09), wurde jedoch zurückgezogen und scheint durch EN 12101-2:2017 ersetzt zu werden. Ist dadurch die Konformitätsbescheinigung ungültig? Was ist, wenn das Produkt „nicht für den Zweck geeignet“ ist?

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Obwohl die Norm EN 12101-2:2017 veröffentlicht wurde, ist die Norm EN 12101-2:2003 immer noch in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Liste der harmonisierten Normen zur Verordnung 305/2011 für Bauprodukte aufgeführt .Damit weiterhin die Konformitätsvermutung gemäß der Verordnung gewährleistet ist, kann die Einhaltung der Anforderungen der Verordnung anhand der Version 2003 der Norm gewährleistet werden. Die Konformitätsvermutung gilt bis zur Veröffentlichung einer neuen Norm oder einer entsprechenden Änderung im Amtsblatt der Europäischen Union.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
    • Guten Morgen,
      Elektrische Mittelspannungsgeräte (mehr als 1000 VAC oder 1500 VDC) fallen nicht unter eine europäische Richtlinie oder Verordnung und erfordern keine CE-Kennzeichnung; Ausnahme bilden Transformatoren, die unter die Verordnung 548/2014/EU (Ökodesign) fallen, in diesem Fall ist die CE-Kennzeichnung erforderlich.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  3. Guten Morgen.

    Ich habe ein professionelles Kavitations- und Hochfrequenzgerät bei Amazon gekauft und es war mit einem Siegel auf der Rückseite des Geräts versehen, das mich davon ausgehen ließ, dass es CE-zertifiziert war. Was passiert, ist, dass der Verkäufer kein technisches Datenblatt des Geräts oder keine Dokumentation gesendet hat, die die Richtigkeit der CE-Zertifizierung beweisen könnte.
    Wird es also gültig sein? Bekomme ich ein solches Gerät in einem Schönheitssalon?

    Danke schön!!

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Das betreffende Gerät muss als Medizinprodukt betrachtet werden (auch wenn es aus ästhetischen Gründen verwendet wird). Gemäß der VERORDNUNG (EU) 2017/745 muss ein Medizinprodukt mit CE-Kennzeichnung in der Datenbank für Medizinprodukte „EUDAMED“ registriert sein und über einen UDI-Code verfügen (angegeben). in der Gerätedokumentation), anhand derer Sie überprüfen können, ob das Gerät registriert ist.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  4. Ich habe für meinen Minibagger 1,6 TB einen Freischneider von einem französischen Hersteller gekauft, der bestätigte, dass er den Sicherheitsvorschriften entspricht. Das Gerät zerfiel nach ein paar Stunden Nutzung. Ich habe herausgefunden, dass es nicht CE-zertifiziert ist und die Gebrauchsanweisung unvollständig ist. Zum Glück, und nur zum Glück, wurde der Fahrer nicht von dem Klingenhalter getroffen, der zu einer fliegenden Untertasse geworden war. Der Hersteller hat mir bestätigt, dass für sein Produkt keine CE-Zertifizierung vorgeschrieben ist. Dieses Produkt erscheint mir sehr gefährlich. Ich möchte, dass dieser Hersteller sein Auto zurücknimmt und seine Kunden warnt.

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Ein Freischneider muss der Maschinenrichtlinie entsprechen und daher über das CE-Zeichen verfügen (das nach Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften angebracht werden kann); wenn er den Vorschriften nicht entspricht, darf er nicht auf den Markt gebracht werden.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  5. Guten Morgen
    Ich wollte dir eine Frage stellen. Um ein Produkt in der EU vermarkten zu können, muss es eine sichtbare CE-Kennzeichnung auf dem Produkt haben.
    Bisher kaufen wir Mobiltelefone mit CE-Kennzeichnung und mit dem digitalen Zertifikat in der Software des Telefons.
    Ist diese CE-Kennzeichnung in allen zu verkaufenden Ländern obligatorisch?
    Wenn wir Mobiltelefone aus anderen Ländern kaufen, sind wir dafür verantwortlich, dass sie die CE-Kennzeichnung tragen und ist es auch notwendig, dass ihnen eine Konformitätserklärung beiliegt?
    Reicht das bei mobilen Geräten aus, wenn sie lediglich über die Zertifikate in der Software des Telefons verfügen?
    Ist in Spanien eine CE-Kennzeichnung auf der Rückseite des Telefons vorgeschrieben? Wie sollte ein Mobiltelefon zertifiziert werden?
    Und schließlich: Welche Gesetze/Vorschriften gelten für die zu zertifizierenden mobilen Geräte?
    Dank für Ihre Aufmerksamkeit

    Antworten
    • Guten Morgen,
      -Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Funkgerät oder auf dem entsprechenden Schild angebracht sein, es sei denn, dies ist aufgrund der Art des Funkgeräts nicht möglich oder erforderlich. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar und leserlich auf der Verpackung angebracht sein.
      -Die CE-Kennzeichnung ist in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums obligatorisch.
      -Alle im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebrachten Funkgeräte müssen sowohl über die CE-Kennzeichnung als auch über die Konformitätserklärung verfügen.
      -Spanien ist Teil des Europäischen Wirtschaftsraums, daher müssen alle in Spanien vermarkteten Funkgeräte das CE-Zeichen tragen
      -Die Anforderungen für die Zertifizierung eines Funkgeräts sind in der Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU festgelegt.
      Beste grüße

      Antworten
  6. HALLO,
    Ich denke darüber nach, einen an der Wand montierten Fahrradträger zu bauen. Ich verstehe, dass eine CE-Kennzeichnung oder Selbstzertifizierung nicht erforderlich wäre. Ich hoffe, die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit einzuhalten. Wäre sonst noch etwas verpflichtend? Irgendwelche Ratschläge, die Sie berücksichtigen sollten?

    Vielen Dank und Grüße

    Antworten
    • Guten Morgen.
      Wir verstehen, dass es für dieses Produkt ausreicht, die Richtlinie zur allgemeinen Produktsicherheit anzuwenden.
      Grüße von Sicom Testing

      Antworten
  7. Grüße,
    Ich möchte einen kleinen tragbaren Sterilisator mit UV-C-LED-Leuchten aus China importieren.
    Der chinesische Lieferant hat mir CE+Rohs-Zertifizierungen zur Verfügung gestellt, aber da es sich um ein Produkt mit „sehr niedriger Spannung“ handelt, kann ich nicht verstehen, ob eine CE-Zertifizierung notwendig ist oder nicht. Darüber hinaus, ob die erhaltenen Zertifizierungen ausreichen, um das CE-Zeichen auf dem Produkt anzubringen.
    Kannst du mir helfen?
    Tausend Dank
    Beccalossi Luca

    Antworten
    • Guten Morgen.
      Das Produkt muss für den europäischen Markt zertifiziert sein und aus Sicherheitsgründen wird voraussichtlich die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie GPSD 2001/95/EG gelten. Wenn es elektronische Teile enthält, fällt das Produkt auch unter die Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit 2014/30/EU und in diesem Fall muss das CE-Zeichen angebracht werden. Auch für diese Art von Geräten gilt die RohS-Richtlinie.
      Die Sicom-Prüfung kann für diese Art von Produkten einen kompletten Service bieten, der mit der Bewertung der vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Dokumentation und der Ermittlung des wirtschaftlichsten Wegs beginnt, das Produkt gemäß den Vorschriften auf den Markt zu bringen und dabei auch über die gesamte Tragfähigkeit zu verfügen führen Sie ggf. erforderliche Tests durch.
      Grüße von Sicom Testing

      Antworten

Fragen und Kommentare

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