Die Funkrichtlinie 2014/53/EU

Sicom Testing erhält viele Anfragen zur europäischen Funkanlagenrichtlinie (RED) 2014/53/EU: Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Antworten auf die häufigsten Anfragen zur Anwendung der RED.

Welche Funkgeräte fallen unter die RED-Richtlinie?

Die Richtlinie umfasst alle elektrischen oder elektronischen Geräte, die absichtlich Funkwellen aussenden und/oder empfangen, um:

  • kommunizieren (Funkkommunikation);
  • bestimmte Eigenschaften eines Objekts bestimmen, zum Beispiel seine Position und Geschwindigkeit (Funkbestimmung).

Im Vergleich zur R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG bringt die Funkrichtlinie einige Änderungen mit sich und umfasst nun auch Audio- und TV-Empfänger.
Die Richtlinie gilt nicht für Telekommunikationsendgeräte (z. B. schnurgebundene Telefone) und Funkgeräte, die von Amateurfunkern verwendet werden (sofern sie nicht auf dem Markt verfügbar sind).

Da die Anwendung der RED-Richtlinie verpflichtend wird

Ab dem 13. Juni 2017 ist die Anwendung der RED-Richtlinie für alle oben genannten Geräte verpflichtend und die bisherige R&TTE-Richtlinie 1999/5/EG hat ihre Gültigkeit verloren.

WLAN-Anwendung
Der Weg zur Einhaltung der Funkrichtlinie

Der einfachste Ansatz besteht darin, die im Amtsblatt der Europäischen Union angegebenen harmonisierten Normen anzuwenden, die die „Konformitätsvermutung“ begründen. Es gibt harmonisierte Standards für alle wichtigen verwendeten Funktechnologien und daher können die meisten Funkprodukte unter Anwendung harmonisierter Standards zertifiziert werden. Eine von einer benannten Stelle ausgestellte EU-Baumusterbescheinigung ist daher nicht erforderlich.

Weitere Prüfungen laut Funkrichtlinie erforderlich

Für einige Produkte sind möglicherweise weitere Tests erforderlich. Dies ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und kann Aspekte der guten Nutzung des Funkspektrums für Sender und insbesondere der Immunität gegenüber elektromagnetischen Feldern betreffen.
In jedem Fall müssen Funkgeräte auch elektromagnetische Verträglichkeits- und Sicherheitsanforderungen erfüllen, und Hersteller können die harmonisierten Standards der EMV-Richtlinien 2014/30/EU und LVD 2014/35/EU anwenden.

Wer ist für die Sicherstellung der Produktkonformität verantwortlich?

Nach der RED-Richtlinie ist in erster Linie der Hersteller oder Importeur für das Produkt auf dem europäischen Markt verantwortlich, jedoch sind auch andere Wirtschaftsakteure in der Vertriebskette verantwortlich, wenn sie Funkgeräte vertreiben, die nicht der Richtlinie entsprechen.
Die RED-Richtlinie enthält eine Liste von Pflichten für Hersteller, um ihre Produkte auf den Markt zu bringen. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Produkt so hergestellt wird, dass es die in der Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen erfüllt, indem sie das technische Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung erstellen und pflegen und die Konformität sicherstellen Alle Stücke werden hergestellt und auf den Markt gebracht.
Wirtschaftsakteure sind verpflichtet, die Konformität von Produkten zu gewährleisten, indem sie sicherstellen, dass der Hersteller ein angemessenes Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, dass das Produkt die erforderliche Kennzeichnung (z. B. CE-Kennzeichnung) trägt und dass ihm die entsprechende Dokumentation, einschließlich Anweisungen und Sicherheitshinweise, beiliegt Informationen in einer Sprache, die für den Endbenutzer leicht verständlich ist.

Brauchst du noch immer Hilfe?

Der Übergang zur neuen Funkrichtlinie bringt mehrere Änderungen bei den Prüf- und Bewertungsanforderungen für Geräte mit sich und kann zu Unsicherheit darüber führen, wie im Zertifizierungsprozess vorzugehen ist.

Mit seiner großen Erfahrung in Zertifizierung von Funkgeräten und seine ständige Aktualisierung, Sicom Testing kann Wirtschaftsakteuren helfen, die Konformitätsanforderungen ihrer Funkausrüstung zu verstehen, indem es Orientierungs- und Beratungsdienste anbietet und sich um die gesamte Produktzertifizierung kümmert, von der Prüfung bis zur Erstellung der technischen Dokumentation.

Um weitere Informationen zu diesem Thema anzufordern, schreiben Sie an info@sicomtesting.com
oder rufen Sie +39 0481 778931 an.

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4 Gedanken zu „La Direttiva Radio 2014/53/UE“

  1. Guten Morgen, ich würde gerne wissen, ob bei einer Smartwatch die Seriennummer physisch aufgedruckt sein muss oder sie in der Verpackung und im Softwaremenü enthalten sein muss, um den europäischen Vorschriften zu entsprechen.

    Antworten
    • Guten Morgen
      Gemäß den Richtlinien muss ein Produkt über eine Chargennummer, eine Seriennummer oder ein anderes Element verfügen, das seine Identifizierung ermöglicht, oder, wenn die Größe oder Art der elektrischen Ausrüstung dies nicht zulässt, müssen die erforderlichen Informationen auf der Verpackung angegeben sein oder in einem Begleitdokument zum Elektromaterial.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  2. Guten Morgen, ich würde gerne wissen, ob eine Fernbedienung, die einen Stromgenerator von ca. 2 kW startet und stoppt, der RED-Richtlinie unterliegen sollte?
    Danke für die Antwort

    Antworten
    • Danke Gaetano, dass du uns geschrieben hast,
      Wenn die Fernbedienung Funkwellen verwendet, gilt die ROT sowohl für das Gerät, das die Befehle sendet, als auch für das Gerät, das sie empfängt. Ansonsten gilt die RED nicht für Infrarot- oder Kabelfernbedienungen.
      Gute Arbeit und Grüße
      Sicom Testing

      Antworten

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