Die Niederspannungsrichtlinie (LVD)

Die Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates – vom 26. Februar 2014 und in Italien durch das Gesetzesdekret Nr. 86 vom 19. Mai 2016 umgesetzt – harmonisiert die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten in Bezug auf elektrische Geräte, die zur Verwendung bestimmt sind innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen. Ziel der Richtlinie ist es sicherzustellen, dass die betreffenden elektrischen Geräte ausreichend gegen elektrische Gefahren verschiedener Art geschützt sind. Unter Bezugnahme auf die technischen Normen IEC/ISO EN – die Hersteller von Elektroprodukten einhalten müssen – erläutert die Richtlinie die zu erwartenden Risiken für Gesundheit und Sicherheit und definiert die Parameter, für die die Geräte im Hinblick auf ihren vorgesehenen Verwendungszweck sicher sind.

Diese Richtlinie fällt in den gesetzlichen Rahmen für den freien Verkehr und die Vermarktung von Produkten in der Europäischen Gemeinschaft. Ihr oberstes Ziel besteht darin, die mit einem Produkt oder Phänomen verbundenen Risiken zu vermeiden und so ein gemeinsames Interesse der europäischen Bürger und Unternehmen zu verteidigen.

Der englische Name für diese Richtlinie lautet: Niederspannungsrichtlinie;

Das abgekürzte Akronym lautet: LVD;

Sein Code lautet: 2014/35/EU;

Die bisherigen Richtlinien zu diesem Thema, die heute nicht mehr in Kraft sind, sind: 2006/95/EG, 73/23/EWG.

Es ist nützlich, die Referenzen der alten Richtlinien zu kennen, da diese häufig in der Dokumentation von Produkten oder Komponenten, aber auch in europäischen Gesetzen und Vorschriften zu finden sind, wenn sie nicht kürzlich aktualisiert wurden.

Anwendungsbereich: Die Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) betrifft Wechselstrom- und Gleichstrom-Elektrogeräte mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V bzw. zwischen 75 und 1500 V.

Essentielle Anforderungen: Die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallenden Produkte, die auf den europäischen Markt gebracht werden sollen, müssen den in Anhang 1 der Richtlinie beschriebenen grundlegenden Anforderungen entsprechen. Im Allgemeinen betreffen die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie ein hohes Maß an Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Menschen, Haustieren und Eigentum bei gleichzeitiger Gewährleistung des Funktionierens des Binnenmarktes.

Hauptinhalte der Richtlinie

  • Firmengelände
  • Anwendungsbereich
  • Definitionen
  • Essentielle Anforderungen
  • Pflichten des Herstellers
  • Pflichten anderer Wirtschaftsteilnehmer
  • Bewegungsfreiheit
  • Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen
  • Konformitätsbewertung
  • Benannte Stellen
  • CE Kennzeichnung

SchaltungsanalyseFirmengelände

Als „Prämissen“ werden die Beweggründe verstanden, die zum Verfassen der Richtlinie selbst geführt haben.

Anwendungsbereich

Der Geltungsbereich definiert die Kategorien von Produkten oder Phänomenen, die durch die Richtlinie geregelt werden. Oft wird ein allgemeines Kriterium zusammen mit einer expliziten Liste von Produkten/Phänomenen, die unter die Richtlinie fallen, und von Produkten/Phänomenen, die von der Richtlinie ausgenommen sind, formuliert, um bestimmte Situationen zu klären.

Definitionen

Der Abschnitt „Definitionen“ enthält alle spezifischen Erläuterungen zu den wichtigsten in der Richtlinie verwendeten Begriffen, die für das vollständige Verständnis des Anwendungsbereichs nützlich sind.

Essentielle Anforderungen

Unter den wesentlichen Anforderungen versteht man die Anforderungen, die das Produkt erfüllen muss, um auf den Markt gebracht zu werden. Häufig sind die grundlegenden Anforderungen im Anhang I der Richtlinie zu finden.

Pflichten des Herstellers

Für das Inverkehrbringen eines Produkts ist in erster Linie der Hersteller (oder sein Bevollmächtigter in der Europäischen Gemeinschaft) verantwortlich. In diesem Kapitel werden die Pflichten und Verfahren beschrieben, die er befolgen muss, wobei für detailliertere Erläuterungen und Vorschriften auf die Anhänge der Richtlinie verwiesen wird.

Pflichten anderer Wirtschaftsteilnehmer

Auch Händler und Einzelhändler sind verantwortlich und haftbar, wenn sie mit Artikeln handeln, die nicht den europäischen Richtlinien entsprechen. Sie müssen prüfen, ob der Hersteller die elektrische Sicherheitsprüfung durchführen ließ, das Produkt über die EU-Konformitätserklärung verfügt und das CE-Zeichen trägt.

Der potenzielle Importeur muss sicherstellen, dass die Verfahren zur Überprüfung der Konformität des Produkts durchgeführt wurden, er muss das Vorhandensein der CE-Kennzeichnung überprüfen und sicherstellen, dass die technische Dokumentation des Produkts den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung steht.

Bewegungsfreiheit

Die Mitgliedstaaten müssen davon ausgehen, dass Produkte, die mit der CE-Kennzeichnung versehen sind, allen Bestimmungen der geltenden Richtlinien entsprechen, die ihre Anbringung vorschreiben. Sie können daher das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von mit der CE-Kennzeichnung versehenen Produkten in ihrem Hoheitsgebiet nicht verbieten, einschränken oder verhindern, es sei denn, die Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung wurden nicht ordnungsgemäß angewendet.

Konformitätsvermutung und harmonisierte Normen

Den für uns interessanten Richtlinien ist eine Liste harmonisierter Normen zugeordnet, die im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht wird. Harmonisierte Normen erleichtern die Überprüfung der Konformität eines Produkts mit den Anforderungen einer Richtlinie erheblich. In diesen Normen wird detailliert beschrieben, wie die zur Überprüfung der elektrischen Sicherheit erforderlichen Prüfungen oder sonstigen Beurteilungen durchzuführen sind.

Wenn für ein Produkt harmonisierte Normen vorliegen, die alle Anforderungen der Richtlinie abdecken – wenn diese Normen vollständig angewendet werden und das Produkt alle in den Normen selbst geforderten Prüfungen besteht – kann davon ausgegangen werden, dass das Produkt der Richtlinie entspricht Sicherheitsanforderungen. dieser Richtlinie. Mangels harmonisierter, produktgerechter Normen ist der Weg komplizierter und teurer.

Die Ausstattung eines geeigneten Labors zur Durchführung der in den harmonisierten Normen geforderten Tests ist recht kostspielig. Aus diesem Grund verlassen sich Hersteller bei der Prüfung der elektrischen Sicherheit häufig auf externe Prüflabore.

Benannte Stellen

In Europa ist es die Stelle, die als Dritter eine Konformitätsbewertung durchführen oder bewerten kann, ob die vom Hersteller und seinen vertrauenswürdigen Labors durchgeführte Bewertung korrekt ist. In den meisten Fällen ist der Einsatz einer benannten Stelle jedoch nicht vorgesehen oder jedenfalls nicht erforderlich.

CE Kennzeichnung

Produkte, die allen Bestimmungen der geltenden Richtlinien entsprechen, die die CE-Kennzeichnung erfordern, müssen diese tragen. Diese Kennzeichnung ist insbesondere ein Hinweis darauf, dass die Produkte den wesentlichen Anforderungen aller anwendbaren Richtlinien entsprechen und ein in den Richtlinien selbst vorgesehenes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen haben. Die Mitgliedstaaten sind außerdem verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der CE-Kennzeichnung zu ergreifen.

Sicom Testing bietet mit seiner großen Erfahrung ein breites Spektrum an Dienstleistungen für Prüfung der elektrischen Sicherheit.

Um weitere Informationen zu diesem Thema anzufordern, schreiben Sie an info@sicomtesting.com
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53 Gedanken zu „La Direttiva Bassa Tensione (LVD)“

  1. Welche Standards gelten für meine WLAN-Überwachungskamera?
    1. Läuft mit 12 V DC, 3 A, 36 W, USB-Typ-C-PD, Stromversorgung über USB-Typ-C-Ladegerät und -Kabel.
    2. 2,4 GHz und 5 GHz Dualband-WLAN mit 2 Modulen.
    3. Eingebauter 10000-mAh-Akku.

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Um auf den europäischen Markt gebracht zu werden, muss Ihr Produkt gemäß den folgenden Normen getestet werden:
      EN 300 328
      EN 301 893
      EN 301 489-1/-17
      EN 62368-1
      EN 62311 (wenn es während des Gebrauchs in der Hand gehalten werden kann, müssen SAR-Tests durchgeführt werden)
      Darüber hinaus muss die Einhaltung der RoHS-Richtlinie und der Cybersicherheitsverordnung bewertet werden (verpflichtend ab 1.8.2025).
      Wenn die Batterie nicht bereits CE-gekennzeichnet ist, muss auch die Sicherheit der Batterie bewertet werden.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
      • Vielen Dank für die detaillierten Informationen zu den Compliance-Anforderungen.

        Der in unserem Produkt verwendete Akku ist bereits CE-gekennzeichnet.

        Ein paar Klarstellungen:

        Gilt die kommende Cybersicherheitsverordnung speziell für das Produkt oder für den Hersteller als Ganzes?

        Während des Gebrauchs befindet sich das Produkt möglicherweise in der Nähe einer Person (z. B. wie bei einem Laptop), wird jedoch normalerweise nicht in der Hand gehalten. Würde die Norm EN 62311 angesichts dieses Anwendungsszenarios weiterhin SAR-Tests erfordern?

        Antworten
        • Guten Morgen,
          Das Produkt muss mit Cybersicherheit ausgestattet sein.
          Der SAR-Wert sollte angewendet werden, wenn das Produkt kontinuierlich in einem Abstand von weniger als 20 cm zum menschlichen Körper verwendet wird.
          Beste grüße
          Sicom-Test

          Antworten
  2. Guten Morgen,
    Gilt die Ökodesign-Richtlinie auch für Produkte, die unter einer offenen Lizenz entwickelt wurden? Ein Produkt ähnlich einer Netzwerkkarte.
    Die zweite Frage lautet: Wenn der Kunde ein anderes Plugin wünscht, sollte es dann zusammen mit dem Gesamtsystem getestet werden?

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Die Ökodesign-Richtlinie gilt für Produkte, die an das Stromnetz angeschlossen sind. Wenn es für einen Produkttyp keine spezifische Regelung gibt, muss bei Haushalts- und Büroprodukten dennoch überprüft werden, ob der Verbrauch im Standby-Modus (oder im ausgeschalteten Zustand) erfolgt ans Netz angeschlossen) ) unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt. Wenn es sich bei dem Produkt um ein Plug-in-Produkt handelt, das an ein netzbetriebenes System angeschlossen wird, gilt das Ökodesign für das gesamte System.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  3. Guten Abend. Ich würde gerne wissen, ob LVD-Prüfberichte für Leistungsschalter obligatorisch sind und das Eingreifen einer benannten Stelle erfordern. Dieselbe Frage für Weihnachtsbeleuchtung. Danke

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Leistungsschalter fallen unter die LVD, daher sind Prüfberichte erforderlich, um die Einhaltung nachzuweisen. Das Eingreifen einer benannten Stelle ist nicht erforderlich, da gemäß Prämisse (9) der LVD-Richtlinie „diese Richtlinie kein Konformitätsbewertungsverfahren vorsieht, das das Eingreifen einer benannten Stelle erfordert.“
      Weihnachtsbeleuchtung fällt unter die LVD, wenn sie für den Einsatz bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V Gleichstrom vorgesehen ist, andernfalls fällt sie unter die allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie (2001/2001). 95/EG); Darüber hinaus muss, wenn mehrere Weihnachtslichter für die Erstellung einer Installation verwendet werden, auch diese (in Italien) der Installationsverordnung entsprechen.
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
  4. Welche Richtlinien sollte ich für ein 39-V- und 10,8-A-DC-Balkon-Photovoltaikmodul befolgen ... mit einem 350-W-Mikro-Wechselrichter bei 230 Volt AC, der parallel zum Verteiler (eingesteckt) an das Heimnetzwerk angeschlossen ist? Wir würden von einer Endleistung mit 1 Panel von 350 W und mit 2 parallel geschalteten Panels von 700 W bei Wechselstrom sprechen.

    Antworten
    • Guten Morgen,
      Die einzelnen Module müssen den Anforderungen der Richtlinien entsprechen:
      -Niederspannung
      -Elektromagnetische Verträglichkeit
      -RoHS
      Beste grüße
      Sicom-Test

      Antworten
      • Aber sollte die Baugruppe „Panel+Wechselrichter+Box mit Schutzvorrichtungen+Stecker“ nicht als Ganzes eine einzige CE-Kennzeichnung haben, obwohl die einzelnen Komponenten bereits über die Kennzeichnung verfügen?

        Antworten
        • Guten Morgen,
          Wenn das zusammengebaute „Panel+Wechselrichter+Gehäuse mit Schutzvorrichtungen+Stecker“ als einzelnes Produkt an den Endverbraucher verkauft wird, muss es eine einzige Kennzeichnung haben, die geltenden Richtlinien sind dieselben.
          Beste grüße
          Sicom-Test

          Antworten

Fragen und Kommentare

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