Funkanlagen: Verpflichtungen und Bedingungen für die Platzierung auf dem europäischen Markt

Die RED-Richtlinie 2014/53 / EU des Europäischen Parlaments und des Rates - ausgestellt auf 16 April 2014 und die Richtlinie 1999/5 / EG zur Aufhebung - regelt die Harmonisierung der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt von Funkgeräten Union verfügbar, Definieren Verpflichtungen und Bedingungen, um in diesem Sinne fortzufahren.

Geltungsbereich

Die Richtlinie definiert „Funkgeräte“, ein elektrisches oder elektronisches Gerät, das und / oder empfängt Funkwellen aussendet absichtlich zum Zweck der Funkkommunikation und / oder Funkbestimmung oder ein elektrischen oder elektronischen Produkts, das mit einem Zubehörteil abgeschlossen sein muß, als Antenne, zum Aussenden und / oder gezielt Funkwellen zur Funkkommunikation und / oder empfängt Funkortungs.

Sie werden von der Anwendung der Richtlinie Funkgeräte von Funkamateuren verwendet ausgeschlossen oder geändert, Funkgeräte, die ausschließlich für Tätigkeiten betreffend die öffentliche Sicherheit verwendet, Schiffsausrüstung, die im Rahmen der Richtlinie 96/98 / EG fällt,, einige Geräte für die Luftfahrt – definiert durch die Verordnung (EU) 2018/1139 das Europäische Parlament und der Rat - und das Evaluation-Kit für Profis zugeschnitten, sollte nur in Forschungseinrichtungen genutzt werden.

Die allgemeinen Grundsätze der Richtlinie für Funkgeräte auf der Einhaltung der grundlegenden Anforderungen für die elektrische Sicherheit des Produkts, elektromagnetische Verträglichkeit (EMV), die effiziente Nutzung von Funkfrequenzen. Brennparameter des Zertifizierungsprozesses Funkanlagen - wenn entsprechen - werden durch die CE-Kennzeichnung gezeigt und Konformitätserklärung.

Im Prozess der Zertifizierung von Funkanlagen, Richtlinie werden verschiedene Arten von Unternehmen, die die verschiedenen Verpflichtungen erfüllen. Diese Hersteller, Bevollmächtigten, Importeure und Händler.

Pflichten der Hersteller

Beim Platzieren ihrer Funkgeräte auf dem Markt, Hersteller sind erforderlich, um sicherzustellen, dass diese gemäß der Richtlinie entworfen und hergestellt wurden, Vorbereitung der technischen Dokumentation und Durchführung – oder durch einen kompetenten Labortests als Sicom läuft – seine Konformitätsbewertungsverfahren für die Zertifizierung von Funkanlagen.

Die Hersteller sind verpflichtet, erstellen - oder zu ziehen - eine EU-Konformitätserklärung , die CE-Kennzeichnung anbringen, Beibehaltung der technischen Unterlagen und die EU-Konformitätserklärung für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum, an dem die Funkgeräte auf dem Markt und bietet es den zuständigen Behörden eingeführt worden, wenn erforderlich.

Verpflichtung der Hersteller ist auch, um sicherzustellen, dass die Produktion weiterhin mit der Richtlinie nachzukommen, sicherzustellen, dass die Funkanlagen, die sie auf den Markt gebracht, Verpackung oder in einem Begleitdokument, Es wird eine Reihe von Typ befestigt, Stapel, Standard, ihren Namen, ihre Handelsnamen oder Warenzeichen und die Adresse, wo sie in Kontakt gebracht werden können,, in einer Sprache, leicht verständlich für den Endverbraucher.

Ein Produkt Kit, Hersteller stellen sicher, dass jede einzelne Funkgeräte durch eine Kopie der EU-Konformitätserklärung oder einer vereinfachten EU-Konformitätserklärung beigefügt ist.

Endlich, Hersteller haben die Pflicht, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, wenn sie der Auffassung ist, dass ein Funk sie auf den Markt gebracht nicht mit der Richtlinie entspricht.
Funkanlagen

Pflichten des bevollmächtigten Vertreters

Ein Hersteller kann ernennen, durch schriftliche Vollmacht, ein Beauftragter, die die Pflicht haben, die EU-Konformitätserklärung für die nationalen Marktaufsichtsbehörden und die technischen Dokumentation für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum, an dem die Funkgeräte auf dem Markt eingeführt wurden, zu halten und alle bieten erforderlichen Unterlagen auf begründeten Antrag einer zuständigen nationalen Behörde.

Verpflichtungen der Einführer

Der Importeur, der auf einem Funk Verkehr bringen möchte, ist verpflichtet, die Einhaltung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Hersteller das betreffende Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt hat, Sein im Besitz der technischen Unterlagen über die Zertifizierung von Funkanlagen im vorhergehenden Absatz beschriebenen.

Die Importeure, als Hersteller, erfüllen die Verpflichtung der Ausstattung Radio, um anzuzeigen,, Verpackung oder in einem Begleitdokument, ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder eingetragene Warenzeichen und die Post-Adresse, an die sie kontaktiert werden.

Sie sorgen dafür, dass Funkanlagen, die Anweisungen und Sicherheitshinweise begleitet wird und dass die Lagerungs- oder Transportbedingungen nicht beeinträchtigen die Ausrüstung entspricht gleichen.

Für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Datum, an dem die Funkgeräte auf dem Markt Importeuren eingeführt Haltung die EU-Konformitätserklärung zur Verfügung zu den Marktüberwachungsbehörden; auch dafür sorgen, dass, auf Anfrage, Technische Dokumentation wird auf diese Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Endlich, wie im Fall von Herstellern, Importeure, den Grund zu der Annahme hat, dass ein Funk sie auf dem Markt gebracht nicht mit der Richtlinie entspricht, Sie sind verpflichtet, die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen,.

Händler Verpflichtungen

Bevor Funkgeräte auf dem Markt bereit sind verpflichtet, zu prüfen, ob es mit dem CE-Kennzeichnung, Es wird von den erforderlichen Unterlagen beigefügt, sowie durch die Anweisungen und Sicherheitshinweise.

Und’ ihre Pflicht zu gewährleisten - wie im Fall der Einführer - dass während der Lagerung oder Transport Funkanlagen keine Schäden leiden, die die Einhaltung gefährden. Sie sind verpflichtet,, Außerdem, die Aufsichtsbehörde für den Fall, es sei angenommen, zu informieren, dass das Produkt nicht mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nicht entspricht, die notwendigen Korrekturmaßnahmen oder das Produkt vom Markt, wenn die Pflicht Rückzug.

ich Distributori, auf begründeten Antrag einer zuständigen nationalen Behörde, Sie sind verpflichtet, zusammenzuarbeiten, sofern es mit allen Informationen und Unterlagen, in Papier- oder elektronischer Form, notwendig, um die Einhaltung des Funks zu demonstrieren.

Sicom Testing führt in seinen eigenen Labors alle für die Zertifizierung von Funkanlagen und für Produkte einer anderen Art der Nutzung von Funkschnittstellen beteiligt.

Weitere Informationen zu diesem Thema anfordern, Schreiben Sie an info@sicomtesting.com
oder telefonisch unter +39 0481 778931.

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