Richtlinie 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16 April 2014
Bei Daten 22.05.2014 Amtsblatt veröffentlicht die Richtlinie 2014/53/EU vom Europäischen Parlament und der Rat erteilt und angegangen Funkanlagen Rundfunk, absichtlich Radiowellen zur Funkkommunikation Zweck oder Funkbestimmung und systematisch unter Verwendung des Funkspektrums emittieren oder empfangen,.
Die Inline-Endgeräte-Sets sind nicht dazu gedacht, in der Richtlinie aufgenommen werden,.
Die jüngste Veröffentlichung hebt die Richtlinie 1999/5/EG auf, da sie mehreren wesentlichen Änderungen unterliegt und daher aus Gründen der Klarheit eingestellt wurde..
kurz, 10 Punkte aus der Richtlinie genommen
- Der Sender darf keine schädlichen Störungen erzeugen, und die Emission von unerwünschten Funkwellen auf ein Niveau zu beschränken, die, der Stand der technologischen Fortschritte, ermöglicht es schädliche Störungen zu vermeiden.
- der Empfänger, wenn vorhanden, Es muss ein Leistungsniveau besitzen, die einen regelmäßigen fuznionamento und schützt ihn vor der Gefahr von schädlichen Störungen erlaubt.
- Des Empfängers ist Empfangsfähigkeit ein wichtiger Faktor bei der Sicherstellung der effizienten Nutzung von Funkfrequenzen in Betracht gezogen: es muss eine ausreichende Beständigkeit gegenüber schädlichen und unerwünschten Störsignale haben.
- Die Interoperabilität zwischen Funkgeräten und Zubehör, für bestimmte Gruppen oder Klassen, Es muss einen Standard zur Verfügung stellen (Ladegeräte) um die Ansammlung von Elektroschrott und unnötig Kosten zu reduzieren.
- Der Schutz personenbezogener Daten und die Privatsphäre der Nutzer von Funkanlagen sowie der Schutz von Betrug, Sie müssen durch die Entwicklung geeigneter Funktionen in Produkte umgesetzt verbessert werden.
- Die Ausrüstung muss den Zugang zu Rettungsdiensten unterstützen, und das Design muss die Entwicklung für eine einfache Nutzung auch durch behinderte Menschen umfassen..
- Möglichkeit, Software nur zu laden oder zu ändern, wenn die Konformität des Geräts nicht beeinträchtigt wird.
- Registrierungspflicht für ein zentralisiertes System von Funkanlagen auf den Markt gebracht werden, um die Effizienz und Wirksamkeit der Marktüberwachung zu erhöhen und das Niveau der Einhaltung dieser Richtlinie zu erhöhen helfen. Diese Verpflichtung bringt zusätzliche Belastung der Wirtschaftsbeteiligten und sollte deshalb nur für die Kategorien von Funkgeräten eingeführt werden, für die Sie noch nicht ein hohes Maß an Übereinstimmung erzielt.
- Für die Hersteller ist es die vorherige Mitteilung von Informationen über die Bedingungen für die Verwendung von Funkanlagen, die nicht harmonisierte Frequenzbänder zur Verfügung gestellt.
das System ECO Frequenzinformationssystem (EFIS) Europäisches Amt für Kommunikation (ÖKO) Er ist für Hersteller, die die Frequenzinformation für alle Mitgliedstaaten suchen und beurteilen, ob, und unter welchen Bedingungen, diese Funkanlage kann in jedem Mitgliedstaat verwendet werden. - Für die Zwecke der Förderung, die Demonstration im Handel, Ausstellungen und Veranstaltungen ist es möglich, diese Richtlinie zu zeigen konformen Funkgeräte nicht und nicht auf dem Markt zur Verfügung gestellt werden kann platziert, dass die Aussteller garantieren, dass es ein ausreichendes Maß an Informationen für die Öffentlichkeit.
Sicom Testing bietet einen kompletten Service für die Zertifizierung von Funkanlagen nach dem Haupttelekommunikationsstandard Betrieb.
Weitere Informationen zu diesem Thema anfordern, Schreiben Sie an info@sicomtesting.com
oder telefonisch unter +39 0481 778931.