Es gibt Produkte, darunter viele Alltagsgegenstände, die Sie unterliegen keinen besonderen Sicherheitsvorschriften.
Obwohl viele Unternehmer es nicht wissen, unterliegen diese Waren der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die allgemeine Produktsicherheit, die alle Produkte und Dienstleistungen abdeckt und regelt.
Ja, sogar die Dienstleistungen.
Beispielsweise unterliegen Audioguides in Museen oder Do-it-yourself-Einkaufsgeräte in Supermärkten keinen besonderen Normen, sondern müssen den allgemeinen Anforderungen an die Produktsicherheit genügen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder generalüberholten Artikel handelt.
Wir berichten über eine Passage aus Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur allgemeinen Produktsicherheit, die diesbezüglich sehr deutlich ist:
„Für die Zwecke dieser Richtlinie bedeutet „Produkt“ jedes Produkt, das – auch im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen – für Verbraucher bestimmt ist oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern verwendet werden kann, auch wenn es nicht für sie bestimmt ist oder im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, unabhängig davon, ob es neu, gebraucht oder generalüberholt ist.“.
Niemand hat es daher ausgeschlossen.
Viele produzierende Unternehmen bringen unsichere Produkte auf den Markt, möglicherweise verleitet durch das Fehlen spezifischer Vorschriften oder vielleicht verlockt durch die Möglichkeit, nicht in die Testphase investieren zu müssen.
Abgesehen vom Gesetz und den möglichen Sanktionen für Verstöße bringt die Vermarktung nicht konformer Waren auch ethische Überlegungen mit sich. Dabei geht es nicht nur um Standards, sondern auch um das Vertrauen Ihrer Kunden und damit um den Ruf des Unternehmens.
Strategie- und Kommunikationsexperten haben der Bedeutung des Markenimages, insbesondere im Internet, zahlreiche Studien gewidmet.
Es braucht nicht viel, denn dank der Leistungsfähigkeit und Geschwindigkeit des Netzwerks kann ein Fehler, selbst in gutem Glauben, die gesamte gute Arbeit zunichte machen.
Wir zitieren eine Passage aus Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket, sehr klar und vorbildlich:
„Im Kontext der Wirtschaftskrise sind die Konsumausgaben zurückgegangen, vor allem aufgrund der sinkenden Einkommen und der Unsicherheit über die Zukunft. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Verbraucher weiterhin Vertrauen in die Sicherheit von Produkten und ihre Eignung für den Zweck haben können, für den sie entwickelt wurden.“.
Das Inverkehrbringen sicherer Waren ist ein Akt des Respekts gegenüber dem Kunden.
Tatsächlich hat sich der Verbraucher nicht nur unter anderen Mitbewerbern dafür entschieden, sondern auch in ein Produkt investiert, das funktionell, sicher und den Erwartungen entsprechen muss.
Stellen wir uns eine Familie mit einem durchschnittlichen Einkommen vor, in der sich die Eltern nur schwer entschließen können, ihrem Kind eine Freude zu machen, indem sie ihm das Objekt der Begierde schenken, das jeder hat.
Da es teuer ist, entscheiden sich Eltern für die etwas günstigere Variante, die aber dennoch den anderen gleicht.
Sie sind ruhig, weil sie es in einem Geschäft gekauft haben.
In Wirklichkeit wurde das Objekt keinen Sicherheitstests unterzogen.
Es gehört zu dieser Kategorie von Waren, die keinen besonderen Vorschriften unterliegen, und die Muttergesellschaft hielt es nicht für angebracht, weitere Untersuchungen durchzuführen.
Eines Tages geht das Produkt kaputt und es besteht die Gefahr, dass das Kind verletzt wird.
Es ist selbstverständlich, dass sich die Familie von der Firma betrogen und ausgeplündert fühlt und wir sind sicher, dass sie sich nicht mehr für die betreffende Firma entscheiden wird, was möglicherweise auch für schlechte Publicity im Freundes- und Bekanntenkreis sorgt
Verlassen Sie sich als Hersteller auf seriöse und zuverlässige Prüflabore wie z.B Sicom Testing Es ist eine Investition in Ihre Produkte und Kundentreue.
Auch wenn es sich bei der Ware um einen kleinen, scheinbar harmlosen Gegenstand handelt, selbst wenn es keine speziellen Sicherheitsvorschriften gibt, lohnt sich der Rückgriff auf seriöse und qualifizierte Labore immer.
Die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit schützt nicht nur den Endkunden, sondern auch das Unternehmen selbst, das, wenn es für Unfälle oder Probleme verantwortlich gemacht werden sollte, neben der strafrechtlichen Haftung auch noch einen harten Sanierungsaufwand betreiben müsste sein Image verbessern und das Vertrauen seiner Kunden zurückgewinnen.
Es betrifft auch den Elektrobereich und insbesondere Produkte, deren Stromversorgung weniger als 50 Volt Wechselstrom und weniger als 75 Volt Gleichstrom beträgt.
Viele Gegenstände des täglichen Lebens gehören zu dieser Makrogruppe, man denke nur an die elektrische Zahnbürste oder den Rasierer.
Eine einfache Prüfung der elektrischen Sicherheit können Unfälle für Anwender und Hersteller verhindern.
Um die Vorschriften einzuhalten, wenden Sie einfach die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Sicherheit von Produkten an und verlassen Sie sich auf spezialisierte Laboratorien wie z Sicom Testing.
Sie können sicher sein, und letztendlich ist es die netteste Geste, die Sie Ihren Kunden gegenüber machen können.
Stefano Olzi
Sicom Testing bietet einen kompletten Service für Prüfung der elektrischen Sicherheit der Produkte.
Um weitere Informationen zu diesem Thema anzufordern, schreiben Sie an info@sicomtesting.com
oder rufen Sie +39 0481 778931 an.
Grüße,
Fällt eine Kunststoff-Desinfektionsbox für Solarien im Freien unter die Maschinenrichtlinie oder 2001/95/EG?
Danke
Simon
Guten Morgen.
Ein Produkt fällt in den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie, wenn es mindestens ein bewegliches Teil aufweist, das durch eine andere Kraft als die direkte menschliche oder tierische Kraft bewegt wird (typischerweise also durch einen Motor).
Verfügt das betreffende Produkt über ein oder mehrere bewegliche Teile, die durch Motoren bewegt werden, fällt es in den Geltungsbereich und muss gemäß der Maschinenrichtlinie zertifiziert sein.
Grüße von Sicom Testing
Grüße,
Ich muss ein Produkt aus China importieren, um es dann in Europa weiterzuverkaufen. Aus dem, was ich in Ihrem Artikel gelesen habe, bin ich zu dem Schluss gekommen, dass ich zur Einhaltung der Vorschriften die Richtlinie 2001/95/EG anwenden muss. Ich möchte Sie fragen, wie tun kann und an wen ich mich wenden kann.
In Erwartung Ihrer Antwort sende ich Ihnen meine besten Grüße,
Matteo.
Guten Morgen Matteo, vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Die Anwendung der Richtlinie setzt voraus, dass der Hersteller eine Bewertung der mit der Verwendung des Produkts verbundenen Risiken durchführt und nachweist, dass es die geltenden Anforderungen erfüllt. Für weitere Informationen können Sie uns unter kontaktieren info@sicomtesting.com
Beste grüße
Sicom-Mitarbeiter